Finanzierung
Mit uns sind verschiedene Wege der Finanzierung möglich!
Ihre Möglichkeiten der Finanzierung
Da Alltagsglück ein nach §45a SGB XI anerkannter Betrieb ist, können Sie unsere Dienstleistungen zur Unterstützung im Alltag mit Ihrer Pflegekasse abrechnen!
1. Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI): 125,- Euro monatlich für Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Was ist eigentlich der Entlastungsbetrag und was bedeuten zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen?
Wie verhält es sich mit den Zuschüssen der Pflegekasse und wie können Sie bzw. Ihr pflegebedürftiger Angehöriger einen Anspruch darauf geltend machen? All dies möchten wir Ihnen im Folgenden näher bringen.
Alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und
Entlastungsleistungen. Diese sind gesetzlich festgeschrieben im Elften Buch Sozialgesetzbuch
(§ 45b SGB XI). Dieser Anspruch gilt seit dem 01.01.2017 für alle Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden
1 bis 5, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden.
Der im Rahmen des Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) eingebettete Entlastungsbetrag muss zweckgebunden eingesetzt werden. Eine Auszahlung ist nicht möglich. Mit diesen 125,-Euro sollen Leistungen finanziert werden wie z.B.
- Haushaltsnahe Dienstleistungen bei ambulant versorgten Pflegebedürftigen (z.B. für Reinigung, Verpflegung, Einkäufe, Fahrdienste, Botengänge)
- Inanspruchnahme von Alltagsbegleitern (z. B. für Begleitung bei Arztbesuchen, gemeinsamer Besuch auf dem Friedhof)
- Inanspruchnahme von Pflegebegleitern (z.B. für die Unterstützung pflegender Angehöriger bei der Betreuung)
Pflegegrad Entlastungsbetrag pro Monat
Pflegegrad 1 125,00,-€
Pflegegrad 2 125,00,-€
Pflegegrad 3 125,00,-€
Pflegegrad 4 125,00,-€
Pflegegrad 5 125,00,-€
Der Pflegebedürftige erhält den Entlastungsbetrag ergänzend zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Dabei spielt der Grad der Pflegebedürftigkeit keine Rolle. Das monatliche Budget von 125,- Euro erleichtert den anspruchsvollen Pflegealltag.
Nutzt Ihr Angehöriger den Betrag in einem Monat nicht oder nur teilweise, wird der Restbetrag in den nächsten Monat übertragen. Bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzt er seinen angesparten Entlastungsbetrag aus dem Vorjahr. Auch rückwirkend hat Ihr Angehöriger einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach und lassen Sie sich die verbleibenden Guthaben der letzten Jahre mitteilen. Eventuell haben Sie noch ungenutzte Möglichkeiten.
Entlastungsbetrag bei der Pflegekasse beantragen und abrechnen
Bei dem Entlastungsbetrag handelt es sich um einen Anspruch auf Kostenerstattung: Der Betrag wird nur dann gewährt, wenn tatsächlich Leistungen in Anspruch genommen worden sind. Eine gesonderte Beantragung ist nicht notwendig. Sobald ein Pflegegrad vorliegt, können Sie oder Ihre Angehörigen zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen.
Der Pflegebedürftige muss zunächst in Vorleistung gehen. Damit die Kosten erstattet werden, verlangt die Pflegekasse Rechnungen der in Anspruch genommenen Leistungen. Die Einreichung der Rechnungen ist dann Ihr „Antrag“ auf den Entlastungsbetrag bei der Pflegekasse.
2. Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen (42 Tage) je Kalenderjahr. Dies wird Verhinderungspflege genannt.
Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht jedoch erst, nachdem die Pflegeperson den pflegebedürftigen Menschen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat und seit mindestens sechs Monaten Pflegegrad 2 vorliegt. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden.
Pflegegrad Verhinderungspflege pro Jahr
Pflegegrad 1 1.612,00,-€
Pflegegrad 2 1.612,00,-€
Pflegegrad 3 1.612,00,-€
Pflegegrad 4 1.612,00,-€
Pflegegrad 5 1.612,00,-€
Ihnen oder Ihren Angehörigen steht es frei, entweder Verhinderungspflege über mehrere Wochen am Stück z.B. für einen längeren Urlaub oder eine Ersatzpflege stundenweise über das Jahr verteilt zu nehmen. Falls darüber hinaus noch keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde, können Sie oder Ihre Angehörigen anteilige Ansprüche aus diesem zweiten Topf, jedoch maximal 806,00€ (50% des Kurzzeitpflege-Budgets von 1.612€) für die Verhinderungspflege beanspruchen (dann insgesamt 2.418,00€).
ACHTUNG: Bei der regulären Verhinderungspflege, die meist über mehrere Wochen am Stück genommen wird, bei der Angehörige mehr als 8 Stunden am Tag abwesend sind, wird während dieser Zeit der Anspruch auf Pflegegeld gekürzt. In diesem Fall erhalten Pflegebedürftige und deren Angehörige, die sich für Pflegegeld entschieden haben, nur noch die Hälfte dessen, was sie bisher erhalten haben. Dieser Umstand trifft jedoch nur bei der regulären Verhinderungspflege zu, nicht bei der stundenweisen Verhinderungspflege. Beide Formen, sowohl die reguläre als auch die stundenweise Verhinderungspflege, werden bei der Pflegekasse beantragt.
Wenn Angehörige die Verhinderungspflege selbst übernehmen, also anstatt der Tochter nun der Sohn für die Verhinderung einspringt, reduziert sich das Verhinderungspflege-Budget von 1.612€ pro Jahr auf das 1,5-Fache des Pflegegeldes. Diese Reduktion tritt ein bei Personen bis einschließlich dem 2. Verwandtschaftsgrad.
Bei der stundenweisen Verhinderungspflege erfolgt ausschließlich eine Anrechnung der erstatteten Kosten auf den Höchstbetrag, nicht aber auf die maximale Höchstdauer der Verhinderungspflege von 42 Tagen. Sprich, bei stundenweiser Verhinderungspflege spielen die 42 Tage keine Rolle, es werden so lange Kosten für Ersatzpflege erstattet, bis der Höchstbetrag von maximal 1.612,00€ bzw. 2.418,00€ erreicht wurde.
3. Umwandlung von Pflegesachleistungen
(§ 45a SGB XI)
Was bedeutet Umwandlungsanspruch?
Sollten Sie die Pflegesachleistungen, also die Leistungen für einen ambulanten Pflegedienst, nicht komplett in Anspruch nehmen, können Sie den verbliebenen Betrag umwidmen und für Leistungen zur Unterstützung im Alltag verwenden (nach § 45a SGB XI). Dazu müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Sie können jedoch nur maximal 40 Prozent des Sachleistungsbetrages für Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden. Auch die umgewandelten Gelder werden nicht als Geldleistung, sondern nur in Form von Sachleistung gezahlt, zum Beispiel für die Begleichung von Rechnungen, die Ihnen ein Dienstleister für Angebote zur Unterstützung im Alltag stellt.
Beispiel:
Eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 3 nimmt einen ambulanten Pflegedient für die häusliche Pflege in Anspruch. Für diese Pflegesachleistung stehen ihr 1.363 Euro zur Verfügung. Da der Pflegedienst nicht jeden Tag kommt, sind die Kosten für den Pflegedienst geringer als der zur Verfügung stehende Betrag. Sie belaufen sich lediglich auf 75 Prozent (1.022,25 Euro). Es bleiben demnach 25 Prozent der Leistungen ungenutzt (340,75 Euro). Diesen ungenutzten Betrag kann der Pflegebedürftige für Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen. Dazu reicht er bei seiner Pflegekasse die Rechnung für erhaltene Unterstützung im Alltag ein und bekommt 340,75 Euro zurückerstattet.
Pflegegrad Pflegesachleistungen pro Monat
Pflegegrad 1 0,00,-€
Pflegegrad 2 724,00,-€
Pflegegrad 3 1.363,00,-€
Pflegegrad 4 1.693,00,-€
Pflegegrad 5 2.095,00,-€
Pflegende Angehörige, die den Entlastungsbetrag bereits ausgeschöpft haben, aber weiteren Bedarf an Betreuung oder hauswirtschaftlichen Hilfen haben, können hierfür einen Teil der ambulanten Sachleistungen „umwandeln“.
Bis zu 40 Prozent der Sachleistungen dürfen für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden.
Die Beantragung der Umwandlung ist unkompliziert. Meist genügt die Kontaktaufnahme mit der Pflegekasse, dass man Sachleistungen umwandeln möchte.
Eine solche Umwandlung hat z. B. den Vorteil, dass man mehr Leistungen aus den Bereichen Betreuung, Begleitung oder Hauswirtschaft in Anspruch nehmen kann.
Sie können auch Ihr Pflegegeld dazu nutzen, um weitere niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu finanzieren.
Übrigens: Wenn Pflegegeld oder Pflegesachleistungen nicht ausreichen, kann ein Antrag auf »Hilfe zur Pflege« gestellt werden. Voraussetzung dafür ist eine finanzielle Notlage.
Pflegegrad Pflegegeld pro Monat
Pflegegrad 1 0,00,-€
Pflegegrad 2 316,00,-€
Pflegegrad 3 545,00,-€
Pflegegrad 4 728,00,-€
Pflegegrad 5 901,00,-€
4. Pflegegeld (§37 SGB XI)
Auf diesem Wege können auch die Leistungen von Alltagsglück finanziert werden. Wenn Pflegebedürftige Pflegegeld in Anspruch nehmen, dann wird damit meist entweder stundenweiser Pflegegersatz für Angehörige bezahlt, 24h-Betreuungskräfte teilfinanziert oder auch andere Hilfsmittel für die pflegebedürftige Person angeschafft.
Pflegegeld erhalten alle Menschen ab dem Pflegegrad 2. Vorausgesetzt Sie haben sich für das Pflegegeld entschieden, denn bei der Beantragung des Pflegegrades mussten Sie dazu eine Entscheidung treffen. Möglich sind das Plegegeld, entsprechende Pflegesachleistungen oder auch eine Kombination aus beidem.
Das Pflegegeld wird im Gegensatz zu den Pflegesachleistungen als Geldleistung ausbezahlt. Sie bekommen das Geld also zur freien Verfügung, und können damit Leistungen aller Art finanzieren. Die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen entscheiden frei, was sie mit dem Geld anfangen möchten.
5. Private Finanzierung
Selbstverständlich haben Sie immer die Möglichkeit, für sich oder Ihren Angehörigen die Leistungen privat zu finanzieren. Falls noch kein Pflegegrad anerkannt wurde, dieser aber in absehbarer Zeit vorliegen wird, dann ist es sehr wichtig, sich frühzeitig über mögliche Angebote zu informieren.
Kontaktieren Sie uns gerne hierzu. Wir sind immer für Sie da!
Informationen für die Beantragung von Pflegeleistungen
Im weiteren Verlauf finden Sie wichtige Kontaktdaten und Anträge zur Beantragung verschiedenster Pflegeleistungen. Die größten Pflegekassen haben wir schon einmal für Sie aufgelistet. Durch Drücken des jeweiligen Links gelangen Sie automatisch zu der für Sie relevanten Pflegekasse. Dort finden Sie dann auch alle weiteren Informationen. Wir stehen Ihnen dabei gerne zur Seite.