FAQs

Häufige Fragen

Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)

Wenn Sie einen anerkannten Pflegegrad haben, dann haben Sie einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Diesen Betrag in Höhe von monatlich 125,00,-€ können Sie bei uns für haushaltsnahe Dienstleistungen sowie Betreuung einsetzen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten. Ein gesonderter Antrag darauf ist nicht notwendig.

Umwandlung von Pflegesachleistungen (§45a SGB XI)

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege mit mindestens Pflegegrad 2 können bis zu 40% des Pflegesachleistungsbetrages in anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umwandeln, sofern dieser nicht für ambulante Pflegesachleistungen genutzt wird.

Jede Stunde, die ein Glücksbringer bei Ihnen oder Ihren Angehörigen verbringt, berechnen wir mit einem Preis von 27,99,-€. Wir müssen aktuell noch keine Umsatzsteuer abführen (Kleinunternehmerregelung, §19 Abs. 1 UStG). Das macht es für Sie günstiger. Dies ist jedoch nur vorübergehend der Fall. Danach werden die Kosten pro Stunden etwas steigen.

Der Antrag auf einen Pflegegrad wird bei der Pflegekasse gestellt. Da die Pflegekassen bei den Krankenkassen angegliedert sind, können Sie auch ganz einfach die Kontaktdaten Ihrer Krankenkasse nehmen. Dort werden Sie dementsprechend weitergeleitet.

Unsere Öffnungszeiten sind wie folgt:

Dienstag: 09:00-12:00 & 16:00-18:00 Uhr
Mittwoch
: 09:00-12:00 & 16:00-18:00 Uhr
Donnerstag
: 09:00-12:00 & 16:00-18:00 Uhr

Telefonisch sind wir zu den genannten Zeiten erreichbar. Eine E-Mail an info@alltags-glück.de können Sie uns aber jederzeit zukommen lassen. Wir beantworten diese sehr schnell.

Wenn Sie sich als Kunde oder Kundin bei uns melden oder Interesse an unseren Dienstleistungen haben:

Frau Hannah Zieker
E-Mail: info@alltags-glück.de
Tel.: 07144/7065161

Falls Sie sich als qualifizierter Alltagshelfer*in bei uns bewerben möchten:

Herr Martin Simon
E-Mail: bewerben@alltags-glück.de
Tel.: 07144/7061552